Elternbrief 04
Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern,
nach den gut besuchten und hoffentlich informativen Klassenpflegschaften werden in den nächsten Tagen die Gremien auf Seiten der Schüler*innen sowie der Eltern konstituieren und ihre Vertretungen wählen. Dass alles in Präsenz geschehen kann, schafft eine andere, dichtere Atmosphäre. Ich danke allen Erziehungsberechtigten für Ihre aktive Teilnahme, den neu gewählten Elternvertreter*innen für Ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, und den Kolleginnen und Kollegen für die gute Vorbereitung der einzelnen Klassenpflegschaften – es waren etliche zusätzliche Informationen an die Eltern weiterzugeben.
Uns haben in dieser Woche zwei neue Verordnungen erreicht.
- Wie angekündigt entfällt die Maskenpflicht im Unterricht, allerdings nur am Platz. Sobald sich jemand bewegt, besteht die Maskenpflicht wieder. Dasselbe gilt für die Bewegung im Schulhaus.
- Bei einem positiven Fall in einer Klasse bzw. auch in einer Kohorte, das sind bei uns die Klappklassen, gilt dann wieder die Maskenpflicht für 5 Tage, genauso die Pflicht zum Testen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen.
- Weiterhin können Konferenzen und Sitzungen auch online abgehalten werden – ich denke, es ist in der aktuellen Lage sehr sinnvoll, soviel wie möglich in Präsenz stattfinden zu lassen.
- Für Eltern bleibt die Maskenpflicht beim Aufenthalt in der Schule durchgängig bestehen.
- Für Lehrkräfte entfällt die Maskenpflicht im Unterricht, solange sie 1,50m Abstand einhalten können.
Ich füge hinzu: aus meiner Sicht ist es geboten, die Masken auch weiterhin im Unterricht zu tragen. Gerade in den letzten paar Tagen erleben wir eine Zunahme von positiv getesteten Schüler*innen. Um die Ansteckungsgefahr im Unterricht zu reduzieren, ist das Tragen der Maske ein wichtiger Beitrag.
Die zweite Verordnung betrifft die Notengebung und Versetzungsordnung.
- Das Anfertigen einer GfS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) bleibt freiwillig. Für die Klassenstufen 9 und 10 werden wir dazu demnächst einen Stichtag für die Meldung festlegen, die Klassenstufen 7 und 8 erhalten noch ein Training, damit sie dies gut bewältigen können.
- Nicht- Versetzungen und freiwillige Wiederholungen führen weiterhin nicht zu einem zwangsläufigen Wechsel auf eine andere Schulart. Beispiel: jemand wurde in Klasse 7 nicht versetzt und wiederholt diese Klassenstufe. Diese Person kann die Klassenstufen im kommenden Schuljahr noch einmal wiederholen im Falle der erneuten Nicht-versetzung.
- Eine freiwillige Wiederholung zum Halbjahr gilt nicht als Nicht-Versetzung. Beispiel: wird jetzt die Klassenstufe 9 besucht und sich zum Halbjahr entscheidet, in die Klassenstufe 8 zurückzugehen, bekommt dies nicht als Nicht- Versetzung in der Klassenstufe 8 angerechnet. Das bedeutet auch, dass man am Ende dieses Schuljahres nicht versetzt werden könnte, aufgrund der erbrachten Leistungen, da es aber bereits vorher eine positive Versetzungsentscheidung gab, bleibt diese bestehen.
- Ähnliches gilt für die Kursstufe: die Jahrgangsstufe 1 könnte ein zweites Mal wiederholt werden.
Ich bin mir sicher, es gibt viel Gesprächsbedarf weiterhin – zunächst einmal bei der Elternbeiratssitzung am kommenden Donnerstag. Insgesamt werden es zwei weitere intensive Wochen bis zu den Herbstferien. Dafür wünsche ich uns allen viel Kraft und Optimismus.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Stolle
P.S. Hier findet sich die gesamte Verordnung:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule